1. Allgemeines
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unter Ausschluss etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (im weiteren kurz: AG) für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Gebrüder Harbauer GmbH. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen erkennt der AG für jeden einzelnen Auftrag mit Erteilung des Auftrages an, soweit nicht individualvertraglich ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird. AG, die in fremden Namen handeln, sind mit diesem Gesamtschuldner der Gebrüder Harbauer GmbH bis zum Eingang der Zahlung ihres Auftraggebers.
2. Angebote, Preise, Vertragsschluss und Auftragsannullierung
Alle Angebote der Gebrüder Harbauer GmbH verstehen sich, soweit nichts anderes ausdrücklich bestimmt wird, als Angebote in EURO sowie unter Ausschluss der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten ab Firmensitz der Gebrüder Harbauer GmbH. Sie enthalten keine Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung (welche nur auf besondere Weisung für den AG abgeschlossen werden) und sonstige Versandkosten. Die Angebote erlangen Verbindlichkeit erst mit fristgerechter Annahme durch den AG. Gebrüder Harbauer GmbH-Angebote sind insbesondere hinsichtlich der Preise, Lieferfristen und Nebenleistungen freibleibend und unverbindlich. Der von der Gebrüder Harbauer GmbH zu erbringende Lieferungs- und Leistungsumfang wird allein durch die Auftragsbestätigung der Gebrüder Harbauer GmbH beziehungsweise gegebenenfalls durch das von dem AG und der Gebrüder Harbauer GmbH erstellte Pflichtenheft festgelegt.
Die Gebrüder Harbauer GmbH behält sich Abweichungen von den Angebotsunterlagen beziehungsweise von der Auftragserteilung ausdrücklich vor, soweit diese aufgrund der Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen oder Neuerungen bedingt sind. Dies gilt alsdann auch für vereinbarte Preise.
Wesentliche Kostenänderungen, insbesondere bei Rohstoffen, Lohn, Energie und ähnlichem berechtigen uns, auch noch nach Vertragsschluss zur Anpassung von Preisen für solche Lieferungen, die später als zwei Monaten nach Zustandekommen des Vertrages erfolgen. Vorarbeiten wie z.B. Pflichtenhefte, Muster, Skizzen, Entwürfe können dem AG berechnet werden, dies auch, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. An diesen behält sich die Gebrüder Harbauer GmbH das Eigentums- und Urheberrecht vor, sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit der Gebrüder Harbauer GmbH zugänglich gemacht werden. Zu den Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen jederzeit, im übrigen dann zurückzugeben, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des AG werden diesem berechnet. Auftragsannullierungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Gebrüder Harbauer GmbH.
3. Lieferung, Lieferfristen und -termine
Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager am Unternehmenssitz. Die Gebrüder Harbauer GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den AG nicht unzumutbar ist. Lieferfristen und -termine sind besonders zu vereinbaren. Ist eine Lieferfrist vereinbart, so beginnt sie mit dem Datum des Vertragsschlusses oder - bei schriftlicher Bestellung - mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, in keinem Fall jedoch vor völliger Klarstellung aller diesbezüglichen Einzelheiten.
Lieferfristen verlängern sich nach den Bedürfnissen der Gebrüder Harbauer GmbH angemessen, wenn der AG seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, wie z.B. die Leistung einer vereinbarten Anzahlung, Mitteilung notwendiger Angaben usw. Für die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Verzögert sich die Lieferung über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, so können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom AG schriftlich zu setzenden Frist von mindestens 2 Wochen geltend gemacht werden. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts gegenteiliges vereinbart wurde.
Die Leistungsgefahr geht auf den AG über, sobald die Lieferung von der Gebrüder Harbauer GmbH an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, spätestens wenn sie das Lager verlassen hat. Kommt der Kunde mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, so ist die Gebrüder Harbauer GmbH nach Setzung einer Nachfrist von höchstens 21 Tagen berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt die Gebrüder Harbauer GmbH Schadensersatz, so beträgt dieser zumindest 25% des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder die Gebrüder Harbauer GmbH einen höheren Schaden nachweist. Die Gebrüder Harbauer GmbH ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.
4. Zahlung, Zahlungsverzug
Rechnungen sind porto- und spesenfrei zu bezahlen:
- mit 2 % Kassaskonto bei barer Vorauszahlung,
- Nachnahmeversand oder Bezahlung innerhalb von 8 Tagen.
- rein netto, innerhalb von 30 Tagen.
Kassaskonto wird nur gewährt, wenn sämtliche fälligen Zahlungsverpflichtungen, auch aus früheren Lieferungen erfüllt sind und der Rechnungsbetrag pünktlich bis zu den vorgenannten Fälligkeitsdaten bei uns in bar vorliegt oder unserem Konto vorbehaltlos gutgeschrieben ist. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung angenommen Bei Zahlungsverzug hat der AG Verzugszinsen in Höhe von 13 % an die Gebrüder Harbauer GmbH zu zahlen. Ab der Mahnstufe 2 hat der AG für jede Mahnung eine Mindestbearbeitungsgebühr von 5,00 EURO zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der Gebrüder Harbauer GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden der Verkäuferin die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die Verkäuferin als Herstellerin, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-)Eigentum der Verkäuferin durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Käufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum der Verkäuferin unentgeltlich. Der AG hat die Vorbehaltsware ausreichend, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Ware, an der der Gebrüder Harbauer GmbH (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
Der AG ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der AG bereits jetzt sicherungshalber im vollem Umfang an die Gebrüder Harbauer GmbH ab. Die Verkäuferin ermächtigt ihn unwiderruflich, die an die Verkäuferin abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der AG seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum der Gebrüder Harbauer GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit die Verkäuferin ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Verkäuferin die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der AG. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug ist die Gebrüder Harbauer GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für die Gebrüder Harbauer GmbH zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit Abschluss dieser Vereinbarung an die Gebrüder Harbauer GmbH ab. Die Gebrüder Harbauer GmbH nimmt die Abtretung an.
6. Abtretung von Ansprüchen
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus mit der Gebrüder Harbauer GmbH geschlossenen Verträgen abzutreten oder sonstige Rechte oder Pflichten gegenüber der Gebrüder Harbauer GmbH ohne deren Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.
7. Abnahme, Mängelrüge, Gewährleistung
Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert; die Frist für die Geltendmachung der Mangelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Produkte. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Der Käufer muss der Kundendienstleitung des Verkäufers Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte einen Mangel aufweisen, verlangt der Verkäufer nach seiner Wahl und auf seine Kosten, dass:
- das mangelhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Verkäufer geschickt wird;
- der Käufer das mangelhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Service-Techniker des Verkäufers zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.
Falls der Käufer verlangt, dass Nachbesserungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann der Verkäufer diesem Verlangen entsprechen, wobei ausgetauschte Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen des Verkäufers zu bezahlen sind. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Ansprüche wegen Mängel gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
8. Haftung
Eine Haftung der Gebrüder Harbauer GmbH für Schäden des Kunden aus jeglichem Rechtsgrund - einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertraglicher ( deliktischer) Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht) durch die Gebrüder Harbauer GmbH oder wurde nachweislich durch diese grob-fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Die Gebrüder Harbauer GmbH haftet in keinem Fall für atypische und daher nicht vorhersehbare Mangelfolgeschäden. Ebenfalls wird nicht für Schäden, deren Eintritt der Kunde durch ihm zumutbarer Maßnahmen hätten verhindert werden können gehaftet.
9. Datenschutz
Der AG ermächtigt die Gebrüder Harbauer GmbH, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 28 BDSG) vertraulich zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten. Darüber hinaus verpflichtet sich die Gebrüder Harbauer GmbH, über alle ihm während der Vertragserfüllung bekannt gewordenen Kenntnisse und Informationen über den AG Verschwiegenheit zu bewahren und sie Dritten nicht zugänglich zu machen.
10. Sonstiges
Auf Verträge mit der Gebrüder Harbauer GmbH ist, soweit anderes nicht ausdrücklich vereinbart worden ist, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sind einzelne Vorschriften dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften individualvertraglich durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen. Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
Gerichtsstand für beide Vertragsparteien eingetragen Amtsgericht Darmstadt HRB 31623